Datenschutz und Geheimhaltung:

Alle Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche Ihnen aufgrund einer Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen über den/die jeweils anderen Partner, insbesondere deren Berufsgeheimnisse, sowie die Daten der Kunden und Anrufer unbefristet über die Vertragsdauer hinaus, geheim zu halten.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte darf nur erfolgen, wenn die Daten ausschließlich zu diesem Zweck erhoben wurden oder eine Einwilligungserklärung vorliegt. Diese Verpflichtung gilt gleichlautend auf alle Mitarbeiter der Vertragspartner auch über die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses hinaus.